Allgemeine Geschäftsbedingungen
- cupaco GmbH, Büelweg 4, CH-4451 Wintersingen,
Tel. 061 511 51 00, Fax 061 511 51 01, www.cupaco.ch, Kontakt
Arbeitsgrundsätze
Bei der Tätigkeit für unsere Kunden richten wir uns nach den
gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen über die
Lauterkeit der Werbung. Wir behalten uns vor, Aufträge
abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder unseren
ethischen Grundsätzen nicht entsprechen.
Als Beauftragte unserer Kunden wahren wir deren Interessen
nach bestem Wissen und Gewissen. Wir verpflichten uns,
Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren. Sämtliche
uns zur Verfügung gestellten Unterlagen unserer Kunden
werden streng vertraulich behandelt.
-
Leistungen und Verbindlichkeit
Für neue Kunden ist die erste Besprechung unentgeltlich und
für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung
folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Ohne eine anders
lautende Vereinbarung werden unsere Leistungen
grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Unsere Leistungen
erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen.
Offerten sind nur insofern verbindlich, als die Basis der Offerte
klar definiert werden kann. Abweichende oder zusätzliche
Leistungen, die bei der Besprechung und/oder der Auftragserteilung
nicht enthalten sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung
gestellt.
Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher und/oder
mündlicher Form oder mit der Akzeptanz unserer
Auftragsbestätigung, erklärt sich der Auftraggeber mit
unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Abweichende
oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
Vom Kunden angeforderte, jedoch nicht verwendete
Entwürfe oder andere Leistungen sind entsprechend unseren
Aufwendungen zu vergüten. Mit dieser Vergütung ist nur die
Entwurfsarbeit abgegolten. Eine Verwendung solcher
Entwürfe darf erst nach unserer Zustimmung und nach
Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars
erfolgen.
Honorar
Das Honorar richtet sich je nach Anforderung und wird bei jeder Offerte festgelegt. Die Ansätze und in Offerten errechnete Gesamtpreise verstehen sich als Nettopreise
exklusive Mehrwertsteuer. Grundlage für eine Offerte sind
immer die vom Auftraggeber erhaltenen Detailangaben.
Fremdkosten
Aufträge an Dritte erteilen wir im Namen und auf Rechnung
unseres Kunden.Fakturen von Dritten werden durch uns kontrolliert und zur direkten Begleichung an den Kunden weitergeleitet. Für Forderungen Dritter, die
dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernehmen wir keine Verpflichtungen.
Zahlungskonditionen
Einzelaufträge: Wir sind grundsätzlich berechtigt, bei
laufenden Aufträgen Akonto-Rechnungen zu stellen. Die
Höhe des Akontobetrages richtet sich in der Regel nach den
Leistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt durch uns erbracht
worden sind. Sämtliche Rechnungen sind innert 10 Tagen
ohne jeden Abzug zahlbar sofern nicht anders vereinbart.
Wir sind grundsätzlich berechtigt, eine Akontozahlung in
Höhe von 1/3 des Offertbetrages bei Auftragserteilung zu
verlangen.
Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen
Zahlung unserer Honorare behalten wir uns das Recht vor,
unsere Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur
vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine
Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab
Fakturadatum, geltend gemacht werden.
Reklamationen
Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten
und/oder Produkte schriftlich an uns zu richten.
Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung
wir lediglich als Vermittler aufgetreten sind, liegen nicht in
unserer Verantwortung.
Wir setzen uns in diesem Falle als Vermittler und mit unserem
ganzen Wissen für eine faire Regelung zwischen dem
Kunden und Dritten ein, können jedoch für allfällig
entstandene Schäden nicht belangt werden.
In jedem Fall trägt der Kunde durch einen Auftrag die volle Verantwortung für Form,
Farbe und Inhalt aller Werbe- und Kommunikationsmittel.
Verzichtet der Kunde aus Termin- oder Kostengründen auf
durch uns empfohlene Kontrollmittel und/oder das oben
erwähnte Prozedere, so übernehmen wir keine
Verantwortung für allfällige Beanstandungen des Ergebnisses.
Unterlagen
Wir übernehmen die Aufbewahrung von durch uns erstellten
Vorlagen/Daten auf eigene Rechnung und Gefahr für die
Mindestdauer eines Jahres. Unterlagen des Kunden werden
nach Ausführung des Auftrages retourniert. Nach
Beendigung des Auftrages wird die Aufbewahrung der
Vorlagen/ Daten für die Mindestdauer eines Jahres von uns
garantiert. Nach 3 Jahren sind wir frei, die von uns erstellten
Vorlagen/Daten zu vernichten.
Lieferfristen/Termine
Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die
erforderlichen Unterlagen/Informationen vereinbarungsgemäss bei uns eintreffen und der Kunde die vereinbarten Termine für den jeweiligen Auftrag einhält.
Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte
Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden
oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten
Auftragsumfanges entstehen, können wir keine Haftung
übernehmen. Überschreitungen des Publikationstermins, für
welche uns kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen,
Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt),
berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag
zurückzutreten oder uns wegen entstandenen Schadens
verantwortlich zu machen.
Urheberrecht/Nutzung
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige
Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im
Rahmen der Zusammenarbeit von uns geschaffenen
Programmier-Leistungen, bei uns verbleibt. Ohne unser
ausdrückliches Einverständnis dürfen keinerlei Änderungen an
unseren Programmier-Arbeiten vorgenommen werden.
Mit der Begleichung des Honorars erwirbt der Kunde ein
Nutzungsrecht. Unter Nutzungsrecht verstehen wir den
Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunden
bei Auftragserteilung definiert wurde.
Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung
(Adaptation für andere Anwendungen etc.), welche zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist
zusätzlich honorarpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars
richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der
Nutzungserweiterung. Nach Auflösung der Zusammenarbeit
ist die Nutzung nur mit unserem ausdrücklichen
Einverständnis möglich.
Die Tätigkeit für einen Kunden können wir in unseren
eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse
veröffentlichen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die von
uns entwickelten Kommunikationsmittel auf unserer eigenen
Webseite abzubilden und zu beschreiben. Wir sind berechtigt,
von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln
auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge
herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu
verwenden.
Rechtsabklärungen
Im Bereich Produktedeklaration, Muster- und Markenschutz
ist es Obliegenheit des Auftraggebers, die rechtlichen
Abklärungen vorzunehmen, welche die Rechtssicherheit in
allen Belangen garantieren.
Bei allen Gestaltungselementen (Signete, Fotos, Illustrationen,
Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom
Auftraggeber angeliefert wurden, gehen wir davon aus, dass
der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden
Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem
Zusammenhang lehnen wir jegliche Verantwortung ab.
Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand
Der gemäss diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossene
Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. Für
allfällige Streitigkeiten sind die Gerichte an unserem
Geschäftssitz zuständig.